§ 1
Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
§ 1
Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
§ 2
Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. | Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; | |
2. | Werke der Musik; | |
3. | pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; | |
4. | Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; | |
5. | Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; | |
6. | Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; | |
7. | Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. |
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
§ 3
Bearbeitungen
§ 4
Sammelwerke und Datenbankwerke
§ 8
Miturheber
§ 9
Urheber verbundener Werke
§ 10
Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
§ 12
Veröffentlichungsrecht
§ 13
Anerkennung der Urheberschaft
§ 14
Entstellung des Werkes
§ 23
Bearbeitungen und Umgestaltungen
§ 24
Freie Benutzung
Verwertungsrechte
§ 15
Allgemeines
1. a. In Bezug auf die oben zitierte Rechtslage verweise ich, Linus Engström, stellvertretend für Die Huren auf meine (bzw. die jeweiligen) Urheberschaftsrechte bezüglich aller hier auf diesem Blog veröffentlichten Werke (insbesondere Texte, Fotografien, Bilder, Illustrationen und sonstige Schöpfungen). Das gilt vor allem auch für jene Texte, die nicht eigens und jedes einzelne Mal mit meinem Namen unterschrieben sind: als Schöpfer/Konstrukteur/Administrator der Seite Die Huren sind alle Arbeiten und Texte die meinen (bzw. dürfen im Fall von Grafiken bspw. von mir aufgrund des Erwerbs von Nutzungsrechten benutzt werden), sofern sie nicht explizit Anderen zugeschrieben werden; d.h.:
1. b. Alle Werke, die nicht von mir oder einem anderen Autoren der Huren erschaffen wurden, sind entweder als solche kenntlich gemacht, bzw. mit der notwendigen Angabe versehen oder können auf Anfrage mit der notwendigen Information ausgewiesen werden.
2. Wir sind bemüht,
a) jedes Zitat, sofern möglich, wissenschaftlich korrekt zu belegen,
b) die jeweiligen Nutzungsrechte einzuholen bzw. die Rechteinhaber diesbezüglich zu kontaktieren, soweit sie ermittelbar sind,
c) im Umgang mit fremden Werken so kritisch wie respektvoll zu sein,
und d) in Fällen der Bildbearbeitung oder Benutzung generell nur gemeinfreie Werke zu wählen.
3. Sollte der unwahrscheinliche Fall einer Rechteverletzung unsererseits vorliegen, was wir aufgrund gewissenhafter Prüfung in jedem Einzelfall auszuschließen versuchen, so bitten wir den jeweiligen Rechteinhaber hiermit zunächst um Nachsicht und sogleich um eine schriftliche Benachrichtigung, damit wir den Sachverhalt klären und/oder das in Rede stehende Werk schnellstmöglich entfernen können.
4. Sofern nicht ausdrücklich erlaubt (siehe Bereich ‚Aktionismus‘), verbitten wir uns geistigen Diebstahl, insbesondere unter dem armseligen Deckmantel eines pervertierten Intertextualitätsbegriffs.
5. Sogenannte Gifs stammen der Mehrheit nach von Seiten wie http://giphy.com/, http://www.memecenter.com/ oder http://makeagif.com/.
6. Bilder/Gemälde stammen im Regelfall von WikiArt.org oder Wikimedia Commons.
7. Die Rechte der meisten Galaxiebilder liegen bei der NASA bzw. beim Hubble Heritage Team, siehe Archiv.